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Richtlinien
Die Gesetzgebung nationaler und internationaler Behörden beeinflusst auch FläktGroup als Anbieter von Produkten, Komponenten und Systemen. Unsere Produktentwicklung und Produktionsprozesse richten sich streng nach gesetzlichen Vorgaben, die wir erfüllen oder sogar übertreffen. FläktGroup ist ein zukunftssicherer Partner für Investitionen in die Infrastruktur von Klimasystemen und Brandschutzlösungen. Wir liefern „best-in-class"-Produkte mit hohen Energieeffizienzwerten.
Neue Wege im Einklang mit der F-Gas-Richtlinie
Die EU-Verordnung 517/2014, welche umgangssprachlich „F-Gas-Richtlinie" genannt wird, sieht ein stufenweises Phase-Down der CO2-Equivalent-Quoten der in den EU-Markt eingebrachten Kältemittel bis zum Jahr 2030 vor. Als CO2-Equivalent wird das Produkt aus Kältemittelmenge in kg und dessen Treibhauspotential, auf Englisch „Global Warming Potential" (GWP), bezeichnet.
Um die Quote von 21% im Jahr 2030 erfüllen zu können und dabei weiter den Bedarf an Kältemitteln in der EU bedienen zu können, ist die Reduzierung des Durchschnitts-GWP des in Verkehr gebrachten Kältemittel-Mixes obligatorisch. Hoch-GWP Kältemittel werden hierzu im Markt verknappt, was nach der ersten großen Quotenreduzierung zu Beginn des Jahres 2018 zu einem deutlichen Preisanstieg dieser Kältemittel geführt hatte. Kältemittel mit niedrigem GWP sind von solchen Preissprüngen nicht betroffen und gelten daher als besonders zukunftssicher. Nichtsdestotrotz gibt es für die in der Klimatechnik verwendeten konventionellen Kältemittel R-134a (GWP 1430) oder R-410A (GWP 2088) keine Verbote beim Einsatz in Kaltwassererzeugern oder Wärmepumpen. Sie werden aus Gründen der Nicht-Brennbarkeit in einigen Produkten weiterhin standardmäßig eingesetzt. Hierunter fallen zum Beispiel Geräte zur Innenausstellung wie wassergekühlte Kaltwassererzeuger, Klimaschränke zur Kühlung von Server-Räumen oder auch kleine luftgekühlte Kaltwassererzeuger und Wärmepumpen bis 40 kW mit sehr kleinen Kältemittelfüllmengen.
Mehr InformationenEU Ökodesign Richtlinie (2009/125/ec) für energieverbrausrelevante Produkte (ErP)
Die Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) für energieverbrauchsrelevante Produkte dient der Schaffung eines Rahmens zur Festlegung von Anforderungen an eine umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte innerhalb der Europäischen Union. Die Richtlinie erlaubt es der Europäischen Kommission, Vorschriften für in Gebäuden verwendete Produkte zu erlassen, zur Erreichung der Klimaziele.
- 20% Reduktion von Treibhausgasen
- 20% Anteil erneuerbarer Energien
- 20% Höhere Energieeffizienz
Bei FläktGroup konzentrieren wir uns auf die Entwicklung energieeffizienter Produkte und Lösungen, die für alle Beteiligten von Vorteil sind. Wir begrüßen diese Initiativen und viele unserer Produkte sind heute nicht nur ErP-konform - sie sind bereits zukunftssicher.
Mehr InformationenÖkodesign Richtlinie (EU) Nr. 1253/2014 & 1254/2014 für WLA & NWLA
Mit der Umsetzung der Richtlinie 2009/125 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Ökodesign-Anforderungen an Lüftungsgeräte hat die Europäische Kommission die Ökodesign-Verordnung 1253/2014 für Lüftungsgeräte Wohn- und Nicht-Wohngebäude entwickelt. Zu den relevanten EU-Verordnungen zählen die Nr. 1253/2014, Nr. 1254/2014 und Nr. 327/2011. In diesen Richtlinien wird der Mindestwirkungsgrad für Energierückgewinnungsgeräte, Ventilatoren und Zwei-Richtungs-Lüftungsanlagen (ZLA) definiert.
Die Richtlinien sind zu 100% im Einklang mit unserer Strategie, Wohnraum- (WLA) und Nichtwohnraum- Lüftungsanlagen (NWLA) sowie Ventilatoren mit niedrigem Energieverbrauch zu entwickeln und damit die gesetzlichen Anforderungen erfüllen oder übertreffen.
FläktGroup Produkte zur Wäremrückgewinnung (Rotor, Plattentauscher und Kreislauf-Verbundsysteme) erfüllen bzw. übertreffen bereits heute die Mindestanforderungen des thermischen Wirkungsgrads. Niedrige Energiebedarfe der hocheffizienten Ventilatoren erfüllen die Anforderungen der Europäischen Verordnungen. FläktGroup bietet zahlreiche zukunftssichere Lösungen für vielfältige Anforderungen.
Alle unsere Wärmerückgewinnungsprodukte verfügen über einen thermischen Bypass, der die Steuerung der zurückgewonnenen Energie ermöglicht. Unsere Ventilatoren in unseren Lüftungsgeräten sind sowohl hocheffizient als auch drehzahlgesteuert. Die Einhaltung dieser Verordnung ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung.
Mehr InformationenRichtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden
Im Einklang mit dem Kyoto-Protokoll hat die Europäische Union Ziele zur Senkung des Energieverbrauchs definiert. Für Gebäude wurde bis zum Jahr 2020 eine Verringerung des Energieverbrauchs von 20% festgelegt. Die 160 Mio. Gebäude innerhalb der EU verbrauchen über 40% der europäischen Energie und sind für mehr als 40% der Kohlendioxidemissionen verantwortlich. Dieser Prozentsatz ist leider steigend. Daher hat die EU-Kommission die Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden (EPBD) erlassen.
Eine Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden ohne Beeinträchtigung des Komforts in Innenräumen, ist die zentrale Herausforderung für Europa.
Mehr InformationenNachhaltigkeitsinitiative der Blue Competence
Wir sind Partner der Nachhaltigkeitsinitiative Blue Competence.
Blue Competence ist eine Initiative des VDMA, um Nachhaltigkeit im Maschinen‐ und Anlagenbau zu fördern, aber auch nachhaltige Lösungen der Branche bekannt zu machen. Mit unserer Partnerschaft verpflichten wir uns zur Einhaltung der 12 Nachhaltigkeitsleitsätze des Maschinen‐ und Anlagenbaus.
Mehr InformationenÖkodesign-Verordnung (EU) Nr. 327/2011 für motorbetriebene Ventilatoren
Die EU-Verordnung Nr. 327/2011 bezieht sich auf Ökodesign-Anforderungen für motorbetriebene Ventilatoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW.
Die erste Phase („Tier 1") trat am 1. Januar 2013 in Kraft.
Die Verordnung definiert Mindestwirkungsgrade für betroffene Ventilatoren, die erstmalig auf dem Markt erscheinen. Der Wirkungsgrad richtet sich nach der elektrischen Eingangsleistung und umfasst daher sowohl den Ventilatorwirkungsgrad als auch den Motorwirkungsgrad. Jeder Ventilator, der erstmalig auf dem Markt erscheint, muss diesen Wirkungsgradvorgaben entsprechen. Die Verordnung wirkt sich nicht auf den Weiterverkauf bereits vorhandener Produkte durch z.B. einen Händler aus.
Die zweite Phase („Tier 2") mit strikteren Wirkungsgraden tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Der Wirkungsgrad des Ventilators muss aus den Datenblättern, Typenschildern, der technischen Dokumentation und/oder frei zugänglichen Internetseiten des Herstellers, gemäß den Regelungen in der Verordnung, deutlich hervorgehen. Die dritte Phase ("Tier 3") ist für Ende 2020/Anfang 2021 geplant.
Laut Gesetz dürfen nach 2012 nur Ventilatoren auf den Markt gelangen, die den Anforderungen entsprechen.
Mehr InformationenLuftfilter für die allgemeine Raumlufttechnik
Die Feinstaubbelastung der Außenluft wird seit vielen Jahren an den Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes sowie an den öffentlichen Messstationen anderer EU-Länder gemessen.
Aktuelle Werte für die Partikelfraktionen PM10 und PM2.5 sind auf den jeweiligen Internetseiten der Bundesumweltbehörden veröffentlicht. Außerdem liefert das Umweltbundesamt jährlich Analysen dieser Partikelfraktionen. Der Anteil PM1 ist alveolengängiger Staub und wird ebenfalls berücksichtigt, aber nicht explizit überall gemessen. Wenn die Bewertung der Luftqualität auf der Basis der Konzentrationen der zuvor erwähnten Partikelfraktionen durchgeführt wird, erscheint es logisch, dass Filter zur Luftreinigung unter Verwendung der gleichen Kriterien bewertet werden.
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